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… für die Erledigung unserer Kundenaufträge.

Energetische Betrachtungen von Gebäuden nach EnEV und KfW, hauptsächlich Wohngebäuden, sowie die Beratung unserer Kunden bei Neubauvorhaben  und zu Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau, mit anschließender Baubegleitung, das sind die Hauptaufgaben, die Sie in unserem Ingenieurbüro bearbeiten können.

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Ihr Ansprechpartner:

Carsten Sandau
Wilhelmstr. 19
77654 Offenburg
post(at)ebsandau.de
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Langer Winter – Heizkosten für 2012/2013 steigen

Durch den langen Winter 2012/2013 sollen die Heizkosten steigen. Das ist nichts Neues. Neu ist allerdings die Dimension der erwarteten Kostensteigerung.
Sie soll in diesem Winter ca. 30% betragen! Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, kommen Sie zu uns. Wir werden Ihnen ein Konzept erarbeiten, um die Kosten für Heizung und Energie zu reduzieren. Meist bekommen Sie für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen Fördermittel, z.B. in Form eines Zuschusses durch die KfW-Bank oder das BAFA.

Kostenanstieg bei Öl und Gas

Heizen mit Öl war 2008/09 um 18 % teurer

In der Saison 2007/2008 betrugen die durchschnittlichen Heiz- und Warmwasserkosten 910 Euro für eine 80m² große Wohnung. In der Periode 2008/2009 sind bundesdurchschnittlich Kosten in Höhe von 1074 Euro entstanden. Das entspricht einer Erhöhung um 18%. Ein Grund dafür liegt in der Witterung. Der Verbrauch von Heizöl lag 2008/2009 bei durchschnittlich 14,6 l/m², wohingegen in der Heizperiode 2007/2008 1,2 l/m² weniger benötigt wurden, also 13,4 l/m².
Die Analysen stammen von Techem, die die Daten von 331209 Wohnungen in 63314 Mehrfamilienwohnhäusern ausgewertet haben.

Kostenanstieg
Bei Heizöl und Erdgas haben die Preise von der Periode 2007/2008 auf 2008/2009 um durchschnittlich 11% zugenommen. Dazu kommt, dass die Nebenkosten, also die Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage, wie elektrische Energie für Pumpen, Kosten für Wartung und Reinigung, bundesdurchschnittlich zum Vorjahreszeitraum um 19,5% zulegten, von 2,10 €/m² auf 2,51 €/m². Insgesamt sind damit die Kosten in Deutschland für Heiz- und Warmwasserverbrauch deutlich gestiegen.

Nicht überall gleich
Deutschlandweit variieren die Heiz- und Warmwasserkosten pro m2 bei der Versorgungsart Heizöl sehr deutlich: Die jährlichen Heiz- und Warmwasserkosten liegen in den Regionen Kiel (14,61 Euro/m2), Stuttgart (14,37 Euro/m2) und Düsseldorf (14,27 Euro/m2) am höchsten. Mieter in den Regionen Schwerin (11,80 Euro/m2), Leipzig (12,28 Euro/m2) und Hannover (12,79 Euro/m2) mussten hingegen weniger tief in die Tasche greifen.

Heiz- und Warmwasserkosten regional in Deutschland

Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland unterschiedlich

(c) techem

Energie sparen mit Stromberg (Kurzvideo)

UMFRAGEN

Bei besserem Wärmeschutz mehr Kaltmiete?

Für eine besser gedämmte Wohnung würden nach einer repräsentativen Umfrage von Immowelt.de 54 % der Mieter in Deutschland mehr Miete zahlen. Damit sind heute mehr Mieter bereit, ihren finanziellen Beitrag für den Klimaschutz

Welche Mieter bezahlen mehr?

zu leisten als noch vor zwei Jahren: Bei einer Umfrage von Immowelt.de im März 2008 hatten mehr als die Hälfte der befragten Mieter eine höhere Kaltmiete nach einer energetischen Sanierung noch abgelehnt. 2010 nun scheint die Trendwende da – in der aktuellen Befragung sind es nur noch 46 %, die für eine besser gedämmte Wohnung keinen Cent mehr Miete ausgeben würden.

Befürworter plädieren für Warmmieten-Neutralität
Um wie viel die Kaltmiete nach einer energetischen Sanierung angehoben werden dürfte, darüber bestehen allerdings unterschiedliche Ansichten. Das Gros (59 %) der Befürworter plädiert für eine Nullrunde. Sie würden höchstens so viel Mieterhöhung tolerieren, wie sie Heizkosten einsparen. Mehr als ein Drittel (35 %) würde trotz höherer Miete sparen wollen. Sie gaben an, dass unter dem Strich die Einsparung bei den Heizkosten größer sein müsste als der Mehraufwand für die Miete. Nur 6 % der Befürworter einer höheren Miete sind durch und durch grün: Sie gaben zu Protokoll, dass sie auch eine Mieterhöhung in Kauf nehmen würden, die über der Einsparung der Heizkosten liegt.

Energieeffizienz zur Nachahmung empfohlen

Unternehmen und öffentliche Institutionen können sich jetzt um das neue Label “Good Practice Energieeffizienz” der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bewerben. Die dena zeichnet damit Projekte aus, die erfolgreich die Energieeffizienz gesteigert und den Endenergieverbrauch gesenkt haben.

Das Good-Practice-Label wird für Energieeffizienz-Projekte in verschiedenen Bereichen vergeben, zum Beispiel für die energetische Sanierung von Gebäuden, die Senkung des Energieverbrauchs von Maschinen und Prozessen, im Verkehr oder Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen sowie für Aktivitäten, die auf eine Änderung des Verbraucherverhaltens abzielen. Die ausgezeichneten Projekte werden detailliert im Internet veröffentlicht. Hier finden sich Informationen zu den beteiligten Akteuren, technischen Lösungen, Erfolgen und Erfahrungen bei der Projektumsetzung. Das Label kann für das Marketing sowie die interne und externe Kommunikation genutzt werden – im Internet, in Publikationen und bei Veranstaltungen.

Für das Good-Practice-Label können sich Unternehmen, öffentliche Institutionen und Privatpersonen bewerben, die beispielsweise als Auftraggeber, Planer oder Handwerker maßgeblich an Energieeffizienz-Projekten beteiligt waren. Das kann zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft sein, die die Sanierung eines Gebäudekomplexes erfolgreich durchgeführt hat, genauso wie das dafür zuständige Ingenieurbüro oder die beteiligten Handwerksbetriebe. Die dena zeichnet Projekte aus, die nach dem Jahr 2005 gestartet und öffentlich kommuniziert wurden. Die Ergebnisse müssen nach Abschluss erfolgreich evaluiert worden sein.

Quelle: dena

Bei Klimageräten kühlen Kopf bewahren

Mit steigenden Sommertemperaturen wächst bei vielen Verbrauchern der Wunsch nach einem Klimagerät. Doch wer diese Geräte nutzt, muss sich auf eine deutlich erhöhte Stromrechnung gefasst machen. “Um im Sommer für angenehm kühle Temperaturen in der Wohnung zu sorgen, benötigen Klimageräte sehr viel Strom”, erklärt Steffen Joest, Bereichsleiter bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). “Ein durchschnittlich großes mobiles Raumklimagerät kann innerhalb eines Jahres rund 100 Euro* Stromkosten verursachen.” Wer auf eine elektrische Klimatisierung nicht verzichten will, sollte folgendes beachten:

Auf Energieeffizienzklasse A setzen
Auch Klimageräte werden mit dem EU-Label ausgezeichnet. Wer sich für den Kauf eines Klimageräts entscheidet, sollte immer auf die Energieeffizienzklasse A setzen, um Stromverbrauch und -kosten im Griff zu behalten.

Lieber fest installiert als mobil
Beim Kauf von Raumklimageräten hat der Käufer die Wahl zwischen mobilen oder fest eingebauten Modellen. Mobile Geräte können flexibel in jedem Raum eingesetzt werden, benötigen aber ein geöffnetes Fenster, um die warme Luft abzuleiten. So strömt auch immer heiße Außenluft herein, die wieder gekühlt werden muss. Bei fest installierte Klimageräte kann hingegen auf ein geöffnetes Fenster verzichten werden. Daher arbeiten diese Geräte energie- und kosteneffizienter.

Abkühlung auch ohne Strom
Auch ohne Klimagerät lässt sich die Hitze aus den eigenen vier Wänden verbannen. Wer Fensterläden oder außen liegende Jalousien tagsüber geschlossen hält, sorgt dafür, dass sich die Wohnung weniger aufheizt. Außerdem lässt sich die kalte Nachtluft nutzen, um Räume zu kühlen.

Weitere Informationen rund um das Thema Stromeffizienz im Haushalt unter www.stromeffizienz.de oder bei der kostenlosen Energie-Hotline: 08000 736 734. Die Initiative EnergieEffizienz wird von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und den Unternehmen der Energiewirtschaft – EnBW AG, E.ON AG, RWE AG und Vattenfall Europe AG – getragen und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

*Annahme: Mobiles Raumklimagerät mit einer Kühlleistung von 2.500 Watt, Leistungsaufnahme 1.000 Watt, Energieeffizienzklasse B, 500 Stunden pro Jahr im Vollbetrieb bei einem Strompreis von 20 Cent/kWh.

Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu

(Foto und Copyright: Bundesrat 2006)

Am Freitag hat der Bundesrat der EnEV 2009 mit mehreren Änderungen zugestimmt. Nimmt die Bundesregierung jetzt alle Änderungen an, dann kann die EnEV in diesem Jahr in Kraft treten. Dem Bundesrat wurde ein umfangreiches Dokument mit Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse vorgelegt. 20 Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung (BR 569/08) davon hat der Bundesrat in seinen Beschluss (BR 569/08(B)) übernommen. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art. Die wichtigsten Eckpunkte der EnEV 2009 wären danach im Einzelnen:

  • Das Anforderungsniveau an den Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30% verschärft, beim Transmissionswärmeverlust beträgt die Verschärfung allerdings nur 15%. Der Änderungsempfehlung, diese Nebenanforderung gegenüber der EnEV 2007 ebenfalls um durchschnittlich 30% zu verschärfen, hat der Bundesrat nicht entsprochen. Ein direkter Vergleich der Niveaus ist allerdings nicht möglich, da sich gleichzeitig die Bestimmung der Höchstwerte gegenüber der EnEV 2007 verändert:
  • Die Höchstwerte für den Primärenergiebedarf von Wohngebäude werden künftig mithilfe eines Referenzgebäudes bestimmt, die bisher tabellierten Höchstwerte entfallen dafür. Dieses Verfahren ist bisher bereits für Nichtwohngebäude üblich.
  • DIN V 18599 kann künftig alternativ zur DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 für Wohngebäude angewendet werden. Allerdings bezieht sich der EnEV-Text auf die Fassung 2007-02 von DIN V 18599, d.h. Wohngebäude können dann mit den relevanten Teilen der aktuell bereits auf Nichtwohngebäude angewendeten Fassung berechnet werden.
  • Bezüglich der Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen ist der Bundesrat mit einer Klarstellung der Regierungsvorlage gefolgt. Elektrische Speicherheizsysteme dürfen damit in den meisten Anwendungsfällen ab 2020 bzw. 30 Jahre nach ihrem Einbau oder einer wesentlichen Teileerneuerung nicht mehr betrieben werden.
  • § 26a führt die Unternehmererklärung für die Fälle ein, in welchen heizungs-, lüftungs-, und klimatechnischen Anlagen oder Warmwasseranlagen oder Teile davon in einem Bestandsgebäude ersetzt oder erstmalig neu eingebaut werden, sowie bei der Änderung von Außenbauteilen und der Dämmung oberster Geschossdecken. Der Bundesrat hat abgelehnt, dass die zuständige Behörde dazu Stichproben durchführen soll. Die Unternehmererklärung soll lediglich auf Verlangen der Landesbehörde vorzulegen sein.
  • § 26a „Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters“ wurde mit kleinen Änderungen und unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Prüfungen in einzelnen Ländern ebenfalls bestätigt. Künftig prüft also der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob Heizkessel, die laut EnEV außer Betrieb zu setzen waren, weiter betrieben werden, ob Dämm- und regelungstechnische Vorschriften eingehalten werden und unterrichtet bei einer fruchtlos verstrichenen Nachfrist die nach Landesrecht zuständige Behörde. Die Erfüllung der Pflichten kann vom Eigentümer auch durch Vorlage von Unternehmererklärungen gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister nachgewiesen werden.
  • War bisher für die Einhaltung der EnEV der Bauherr verantwortlich, kommen nun in § 26 auch Personen dazu, „die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.“
  • Wird in Neubauten Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen vom Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt sowie vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Hinweis: Seit Anfang 2009 wird diese Eigennutzung unter bestimmten Bedingungen über das EEG und KWK auch finanziell gefördert.
  • Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Energieausweises auch weiterhin die erforderlichen Daten bereitstellen. Er muss allerdings dafür sorgen, dass diese richtig sind. Der Aussteller darf die vom Eigentümer bereitgestellten Daten seinen Berechnungen nicht zugrunde legen, soweit begründeter Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit besteht. Sowohl diese Pflicht des Eigentümers als auch des Ausstellers zur korrekten Datenbereitstellung bzw. Datenermittlung sind im Zusammenhang mit der Bußgeldbewehrung nach dem neuen § 27 Abs. 2 Nr. 2 bei Verstoß gegen diese Pflichten zu sehen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche Daten bei der Erstellung von Energieausweisen verwendet werden.
  • Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit, wenn nach § 16 Abs. 1 durch bestimmte Änderungen und Erweiterungen für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9 Abs. 2 durchgeführt werden müssen.
  • Bei den erforderlichen Grundausbildungen der Energieausweisaussteller wurde die Fachrichtung Physik aufgenommen. Im EnEV-Entwurf war in § 21 ursprünglich vorgesehen, dass sich auch Personen, die nicht dem EnEV-Raster für die Ausstellungsberechtigung entsprechen, jedoch entsprechend qualifiziert sind, in Einzelfallentscheidungen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung bei der zuständigen Landesbehörde bestätigen zu lassen können und damit auch Energieausweise ausstellen dürfen. Dies wurde vom Bundesrat mit dem Hinweis auf einen unverhältnismäßigen Verwaltungsmehraufwand abgelehnt.
  • In § 29 Abs. 6 wurde durch eine redaktionelle Änderung der ausstellungsberechtige Personenkreis so geändert, dass eine Qualifikation zum Handwerksmeister oder zum staatlich anerkannten oder geprüfte Techniker anderer als der in § 21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen nicht mehr erforderlich ist.
  • Gegenüber der EnEV 2007 unverändert bleiben die Regelungen, in welchen Fällen ein bedarfs- bzw. verbrauchsorientierter Energieausweis auszustellen ist. In den Energieausweisen sollen aber künftig mehr Details zum Einsatz alternativer Energiesysteme und zu den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes angegeben werden.

Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Der dazu notwendige Kabinettsbeschluss soll möglichst schnell herbeigeführt werden. Einwände sind eher unwahrscheinlich, weil seit dem Weiterleiten an den Bundesrat im August 2008 die Bundesregierung selber einen größeren Teil der Änderungsvorschläge initiiert oder begleitet hat. Nach der Kabinettsentscheidung könnte die EnEV 2009 voraussichtlich sogar ohne weitere Verzögerung durch eine EU-Notifizierung im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: Der Gebäudeenergieberater

Umfrage: Hausbesitzer für Erneuerbare Energien

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sehen drei Viertel aller Haus- und Wohnungseigentümer im Umstieg auf Solarthermie-,Holzpellet- oder Erdwärmeheizungen eine lohnende Investition. Auch der seit 1. Januar geltenden Nutzungspflicht Erneuer­barer Wärme in Neubauten steht eine große Mehrheit der Befragten positiv gegenüber. Das ergab eine aktuelle Blitzumfrage des Meinungs­forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Agentur für Erneuer­bare Energien.

“In Zeiten einbrechender Börsenkurse sind viele Verbraucher verunsichert und fragen sich, wie viel ihr Erspartes in ein paar Jahren noch wert sein wird” kommentiert Jörg Mayer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, die Umfrageergebnisse. “Eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien ist deshalb für die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer eine sichere Geldanlage, die sich dauerhaft rechnet”, so Mayer weiter.

Die Umfrage ergab, dass jeder fünfte Haus- und Wohnungseigentümer bereits stolzer Besitzer einer Wärmepumpe, Solarthermie- oder Holzpelletheizung ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei Miets-, Gewerbe- und Industriegebäuden noch großer Nachholbedarf besteht. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der gesamten deutschen Wärmeerzeugung betrug im Jahr 2008 erst 7,3 Prozent.

Ein weiteres Fünftel der Befragten plant laut Forsa-Ergebnissen in den nächsten fünf Jahren den Kauf einer regenerativen Heizungsanlage. “Wer in Erneuerbare Wärme investiert, schont mittelfristig seinen Geldbeutel, erhöht den Verkaufswert seines Hauses und tut gleichzeitig noch etwas für den Klimaschutz”, fasst Jörg Mayer zusammen. “In einem durchschnittlichen Haushalt entfällt etwa ein Drittel der Energiekosten auf die Heizung – da ist einiges an Einsparungen möglich”, so Mayer weiter.

Die Bundesregierung will den Ausbau Erneuerbarer Wärme mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz voranbringen, das seit Anfang des Jahres 2009 in Kraft ist. Es sieht vor, dass für alle Neubauten ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus Sonnenenergie, Biomasse (z. B. Holz) oder Erdwärme gedeckt werden muss. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern und das Klima zu entlasten. Laut Umfrage stehen 80 Prozent der Befragten dieser Nutzungspflicht positiv gegenüber.

Die repräsentative Blitzumfrage wurde von der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen GmbH in der zweiten Januarwoche 2009 durchgeführt. Befragt wurden 502 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland.

Quelle: Forsa

Ungeregelte Heizungspumpen auf Prüfstand

Ältere Heizungspumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Seit einigen Jahren auf dem Markt verfügbare Hocheffizienzpumpen können den Stromverbrauch drastisch, oft um bis zu 90%, senken. Obwohl der vorgezogene Austausch veralteter Heizungspumpen zu den besonders wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen zählt, ist die Nachfrage eher gering. Nun interessiert sich die Politik für die Energieeinsparpotenziale.

Nach der Haltung der Bundesregierung zum Austausch ungeregelter Heizungspumpen in Privathaushalten erkundigen sich Bündnis 90/Die Grünen in einer aktuellen Kleinen Anfrage. Mit der Beantwortung der Fragen soll die Bundesregierung mitteilen, ob sie die Auffassung teilt, dass sich die Kosten eines Austauschs ungeregelter Heizungspumpen durch moderne elektronisch gesteuerte Systeme bereits nach wenigen Jahren amortisiert haben.

Die Regierung soll ebenfalls erklären, weshalb Heizungspumpen selbst dann kaum ausgetauscht werden, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, was die Regierung tut, um die Verbraucher über die Auswirkungen der ungeregelten Pumpen zu informieren und um deren Austausch voranzutreiben. GLR

Quelle: GEB-Abo-Letter