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Carsten Sandau ist Diplom-Ingenieur und hat an der Fachhochschule in Offenburg Verfahrens- und Umwelttechnik studiert. Seit 2006 arbeitet er selbstständig im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik, ist zugelassener und eingetragener Energiepass-Aussteller bei der Deutschen Energieagentur und seit 2008 zusätzlich als Dozent für Gebäudeenergieberaterbei bei der Handwerkskammer Freiburg tätig.

Forschungsprojekt zu Dünnschicht-Solarzellen

Die Solarzelle aus Silizium ist bislang Standard bei der direkten Gewinnung von elektrischem Strom aus Sonnenlicht. Der Weg vom hochreinen Silizium bis zum fertigen Solarmodul ist jedoch aufwändig. Deshalb setzen Physiker der Friedrich-Schiller-Universität Jena auf Dünnschicht-Solarzellen aus dem Halbleitermaterial Cadmium-Tellurid (CdTe), die schon jetzt das größte Potenzial zur Kostensenkung in der Photovoltaik bieten.

“Allerdings eröffnet diese Technologie weitere Möglichkeiten, den Solarstrom noch billiger zu machen”, weiß PD Dr. Heiner Metzner, Gruppenleiter der Arbeitsgruppe Photovoltaik am Jenaer Institut für Festkörperphysik. Dies könne einerseits über eine Modifikation der Zellstruktur mit dünneren Schichten, also einer besseren Materialausnutzung geschehen. “Außerdem zeigen theoretische Überlegungen, dass der Wirkungsgrad möglicherweise noch kräftig erhöht werden kann”, so der Physiker.

Elektrische Leitfähigkeit steigern

Hier setzt ein kürzlich am Institut für Festkörperphysik der Universität Jena begonnenes Forschungsprojekt an, in dem es darum geht, die Materialeigenschaften des CdTe in den Solarzellen so zu verändern, dass dessen elektrische Leitfähigkeit erheblich steigt. “Über eine Erhöhung der sogenannten p-Dotierung, also den gezielten Einbau geeigneter Fremdatome, könnte der Wirkungsgrad der Solarzelle erheblich verbessert werden”, erklärt Metzner. Dann könnten theoretisch die im Labor erreichbaren Spitzenwirkungsgrade von derzeit 16 auf über 20 Prozent gesteigert werden. “Wenn es dann noch gelingt, diese Ergebnisse in die industrielle Produktion zu übertragen, könnten die Modulwirkungsgrade von derzeit knapp 10 auf bis zu 15 Prozent verbessert werden”, ist sich Metzner sicher.

Bei der Entwicklung eines modifizierten Materials spielt die Spektroskopie von Defekten eine bedeutende Rolle. Um die Mikrostruktur der Materialien zu untersuchen, können im Labor auf verschiedenen Wegen Fremdatome eingebracht werden. “Wir werden beispielsweise das CdTe-Material mit Hilfe unseres Teilchenbeschleunigers mit geeigneten Fremdatomen beschießen und genau die erzielten Effekte analysieren”, erklärt Prof. Dr. Werner Wesch, Gruppenleiter der Jenaer Arbeitsgruppe Ionenstrahlphysik.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert das Projekt zu CdTe-Solarzellen am Institut für Festkörperphysik der Universität Jena. Die Gesamtfördersumme liegt bei knapp 1,8 Millionen Euro.

Kontakt

PD Dr. Heiner Metzner, Institut für Festkörperphysik der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Max-Wien-Platz, 07743 Jena, Tel.: 03641 / 947353, E-Mail: heiner.metzner(at)uni-jena.de

Informationen über die internationalen Forschungsaktivitäten zu CdTe-Solarzellen sowie eine Roadmap europäischer und amerikanischer Forscher finden Sie unter www.solarpact.de

Quelle: www.bine.info

Umfrage: Hausbesitzer für Erneuerbare Energien

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sehen drei Viertel aller Haus- und Wohnungseigentümer im Umstieg auf Solarthermie-,Holzpellet- oder Erdwärmeheizungen eine lohnende Investition. Auch der seit 1. Januar geltenden Nutzungspflicht Erneuer­barer Wärme in Neubauten steht eine große Mehrheit der Befragten positiv gegenüber. Das ergab eine aktuelle Blitzumfrage des Meinungs­forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Agentur für Erneuer­bare Energien.

“In Zeiten einbrechender Börsenkurse sind viele Verbraucher verunsichert und fragen sich, wie viel ihr Erspartes in ein paar Jahren noch wert sein wird” kommentiert Jörg Mayer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, die Umfrageergebnisse. “Eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien ist deshalb für die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer eine sichere Geldanlage, die sich dauerhaft rechnet”, so Mayer weiter.

Die Umfrage ergab, dass jeder fünfte Haus- und Wohnungseigentümer bereits stolzer Besitzer einer Wärmepumpe, Solarthermie- oder Holzpelletheizung ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei Miets-, Gewerbe- und Industriegebäuden noch großer Nachholbedarf besteht. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der gesamten deutschen Wärmeerzeugung betrug im Jahr 2008 erst 7,3 Prozent.

Ein weiteres Fünftel der Befragten plant laut Forsa-Ergebnissen in den nächsten fünf Jahren den Kauf einer regenerativen Heizungsanlage. “Wer in Erneuerbare Wärme investiert, schont mittelfristig seinen Geldbeutel, erhöht den Verkaufswert seines Hauses und tut gleichzeitig noch etwas für den Klimaschutz”, fasst Jörg Mayer zusammen. “In einem durchschnittlichen Haushalt entfällt etwa ein Drittel der Energiekosten auf die Heizung – da ist einiges an Einsparungen möglich”, so Mayer weiter.

Die Bundesregierung will den Ausbau Erneuerbarer Wärme mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz voranbringen, das seit Anfang des Jahres 2009 in Kraft ist. Es sieht vor, dass für alle Neubauten ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus Sonnenenergie, Biomasse (z. B. Holz) oder Erdwärme gedeckt werden muss. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern und das Klima zu entlasten. Laut Umfrage stehen 80 Prozent der Befragten dieser Nutzungspflicht positiv gegenüber.

Die repräsentative Blitzumfrage wurde von der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen GmbH in der zweiten Januarwoche 2009 durchgeführt. Befragt wurden 502 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland.

Quelle: Forsa

Heizkosten sind kein Glücksspiel mehr

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro.


Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Zu jedem Energieausweis gehören darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. Ein Blick darauf lohnt sich. In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter. Der Mieter kann diese Informationen jedoch zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 Prozent lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes reduzieren.

Übrigens: Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur der Information. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht.

Quelle: zukunft-haus.info

Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.

“Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen”, sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). “Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Hier kann am meisten gespart werden.”

Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für Wohngebäude

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.

Neubau: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.

Quelle: dena

Ungeregelte Heizungspumpen auf Prüfstand

Ältere Heizungspumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Seit einigen Jahren auf dem Markt verfügbare Hocheffizienzpumpen können den Stromverbrauch drastisch, oft um bis zu 90%, senken. Obwohl der vorgezogene Austausch veralteter Heizungspumpen zu den besonders wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen zählt, ist die Nachfrage eher gering. Nun interessiert sich die Politik für die Energieeinsparpotenziale.

Nach der Haltung der Bundesregierung zum Austausch ungeregelter Heizungspumpen in Privathaushalten erkundigen sich Bündnis 90/Die Grünen in einer aktuellen Kleinen Anfrage. Mit der Beantwortung der Fragen soll die Bundesregierung mitteilen, ob sie die Auffassung teilt, dass sich die Kosten eines Austauschs ungeregelter Heizungspumpen durch moderne elektronisch gesteuerte Systeme bereits nach wenigen Jahren amortisiert haben.

Die Regierung soll ebenfalls erklären, weshalb Heizungspumpen selbst dann kaum ausgetauscht werden, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, was die Regierung tut, um die Verbraucher über die Auswirkungen der ungeregelten Pumpen zu informieren und um deren Austausch voranzutreiben. GLR

Quelle: GEB-Abo-Letter

Pellets schwer im kommen

Pellets werden immer beliebter (Foto und Copyright: KaVo)

Nach einem schwachen Jahr 2007 zeichnet sich gegenwärtig wieder eine deutliche Nachfragesteigerung nach Pelletheizungen ab. Seit Juni tendierten die Verkäufe nach oben. Hierauf weist die Vorsitzende des Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV), hin. Schmidt: „Ich gehe davon aus, dass aktuell bereits über 1000 Pelletheizungen monatlich verkauft werden. Für den Herbst rechne ich mit monatlichen Zahlen wie im Jahr 2006, als über 2000 Anlagen pro Monat verkauft wurden.“ Der DEPV sieht seine Prognose vom Jahresbeginn bestätigt, als für 2008 eine Zunahme von rund 20000 Heizungen und ein Wachstum von 30% prognostiziert wurden. Damit wird bald die 100000ste Pelletheizung in Deutschland installiert. Mittelfristig rechnet der DEPV mit einem Marktanteil von 3 bis 5% am Heizungsmarkt, was bei geschätzten 20 Mio. Anlagen einen Bestand zwischen 0,6 und 1,0 Mio. bedeutet.

Brennstoffproduktion gesichert

Für die kostenstabile Brennstoffversorgung haben die Hersteller von Holzpellets kräftig investiert. Nach aktuellen Erhebungen der Solar Promotion GmbH im Vorfeld der von ihr veranstalteten Fachmesse Interpellets 2008 und des 8. Industrieforum Pellets, produzieren in diesem Jahr 48 Unternehmen an 55 Standorten Holzpellets. Die Produktionskapazität aller Werke beträgt insgesamt 2,6 Millionne Tonnen pro Jahr (das entspricht dem Bedarf von etwa 400000 Häusern). Schätzungen der Hersteller zufolge werden in diesem Jahr rund 2,2 Mio. Tonnen Holzpellets produziert, doppelt so viele wie im Jahr 2007. Die Rohstoffbasis zur Herstellung von Holzpellets hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren bisher kaum verändert. Die meisten Pelletsproduzenten beziehen ihren Rohstoff in Form von Sägemehl oder -spänen, die als Nebenprodukte der Sägewerke anfallen. Neue Rohstoffquellen sind indes im Kommen: Waldrestholz wie schwache Äste und Baumkronen oder aktuell auch Kurzumtriebsholz aus schnell wachsenden Weiden werden in den kommenden Jahren zur Rohstoffverfügbarkeit beitragen, erwartet Barbara Pilz von Solar Promotion.

Quelle: Gentner Verlag

Einrüstung der Hausratversicherung melden

Wer sein Haus beispielsweise für eine Modernisierung, einen An- oder Umbau einrüstet, sollte dies unbedingt seiner Hausratversicherung melden. Das rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nutzt ein Einbrecher den leichteren Zugang, um einzusteigen, bleibt man trotz Hausratpolice oft auf dem Schaden sitzen – zumindest, wenn man die Versicherung nicht vorab über die veränderte Gefahrenlage informiert hat. Planer, Architekten und Bauhandwerker sollten insbesondere private Bauherren aufgrund ihrer Hinweispflichten auf diesen Umstand bei entsprechenden Maßnahmen aufmerksam machen.

Laut Christoph Flechtner, Rechtsexperte bei Schwäbisch-Hall, ist die Rechtslage ähnlich, wenn das Haus mehr als 60 Tage leer steht. Auch in diesem Fall sollte man sowohl mit der Hausrat- als auch der Wohngebäudeversicherung möglichst frühzeitig klären, ob der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten bleibt oder ob man die erhöhte Gefahrensituation mit einem Zuschlag extra versichern muss. Erfährt der Versicherer dagegen nichts, kann er meist zu Recht die Begleichung des in Abwesenheit entstandenen Schadens verweigern.

Quelle: Gentner-Verlag